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Veröffentlicht am 10.05.2019

Neue Vorschriften im Lof-Bereich

Eine Zugmaschine ist auch in Kombination mit Anhänger(n) nach Art. 3 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 561/2006 von der Anwendung der Sozi-alvorschriften nur dann ausgenommen, wenn die Höchst-geschwindigkeit laut Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld „T“) nicht mehr als 40 km/h beträgt.

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